Der Tennisclub im TSV Zella-Mehlis besteht in diesem Jahr bereits 112 Jahre und seit genau 90 Jahren wird auf der Tennisanlage in der Beethovenstraße Tennis gespielt. Der Tennisplatz entstand, weil das ehemalige Schießsportgelände in der Schützenallee der beginnenden Wohnbebauung weichen musste. In den 9 Jahrzehnten ihres Bestehens erlebte die Tennisanlage viele Höhen und Tiefen. Im Jahr 1994 nahmen die Tennissportler die Geschicke ihrer Sportanlage auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages erneut in die eigenen Hände. In unzähligen Arbeitsstunden und mit einem Investitionsaufwand von rund 225.000 Euro entstand eine attraktive Sportanlage, die weit über die Landesgrenzen hinaus beliebt ist und auf der heute mit der 1. Damenmannschaft in der dritthöchsten Liga Deutschlands Tennis gespielt wird.
Die aktuellen Auseinandersetzungen um den Standort dieser Sportanlage in der Beethovenstraße und vor allem die Art und Weise, wie diese geführt werden, verunsichern und verärgern inzwischen nicht nur die Mitglieder des Tennisclubs und des gesamten TSV. Mit Hilfe unserer neugestalteten Homepage wollen wir deshalb die Möglichkeit nutzen, regelmäßig unseren Mitglieder, Partnern und Freunden Hintergründe und Fakten deutlich zu machen. Dazu werden regelmäßig Beiträge gestaltet, in denen zu aktuellen Fragen und Problemen Stellung bezogen, aber auch „Klartext“ geredet wird.
Heute:
Die Sorge um das Allgemeinwohl und die Erbbaurechtsverträge
Eine alte Volksweisheit besagt, dass man aus dem Rathaus immer klüger herauskommt, als man hineingeht. Für mich persönlich war und ist das immer auch das Motiv, an den Beratungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Manchmal beschleichen mich aber auch gewisse Zweifel und so gesehen beschäftigen mich noch immer viele Eindrücke, die ich aus der jüngsten Beratung des Stadtrates am 01.02.2022 im Saal der „Arena Schöne Aussicht“ mitgenommen habe. Obwohl nur 1 Tagesordnungspunkt zu beraten war, haben sich viele der Stadträte in Stellung gebracht und zur Sache geäußert. Dabei ging es ja überhaupt nicht um einen Grundsatzbeschluss, wie der Stadtratsvorsitzende Jürgen Richter erklärte, sondern ausschließlich um die Vergabe einer Planungsleistung – die allerdings mit durchaus brisantem Inhalt. Und damit bin ich auch sofort bei den großen Sorgen, die sich einige Stadträte um die Sicherung des Allgemeinwohls in der Stadt machen. Interessant war dabei für mich immer wieder zu hören, dass die Sicherung des Allgemeinwohls vorrangig an der Sicherung von Perspektiven für ausgewählte Unternehmer und deren Verbleib in der Stadt Zella-Mehlis festgemacht wurde. Das ist sicherlich wichtig, aber ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass zum Gemeinwohl in der Stadt Zella-Mehlis noch eine ganze Menge mehr gehört. Das betrifft unter anderen auch eine breit gefächerte und gut funktionierende sportliche und kulturelle Infrastruktur.
In diesem Sinne noch einmal zurück zur Debatte anlässlich der jüngsten Stadtratssitzung. Es wurde heiß um die Perspektive der Sportobjekte Tennisanlage und Köpfchen diskutiert, für die seit 1994 zwischen der Stadt Zella-Mehlis und dem TSV Erbbaurechtsverträge bestehen. Es hat aber überhaupt keine Rolle gespielt, warum die Erbbaurechtsverträge seiner Zeit geschlossen wurden, was durch die Mitglieder des TSV und speziell die Nutzer dieser Sportanlagen in den letzten 28 Jahren geleistet wurde und welcher Mehrwert damit für die Stadt und deren Gemeinwohl erbracht wurde. Sicherlich liegt auch darin die Ursache für eine Vielzahl noch offener Fragen, die große Verunsicherung in den Reihen der Vereinsmitglieder und darüber hinaus sowie für die äußerst angespannte Stimmung. Auch die Stadträte sollten sich darüber in Klaren sein, dass die Beschlussfassung vom 01.02.2022 keine Probleme beseitigt, sondern eher neue Fragen und Probleme aufgeworfen hat.
